Änderung Hechtschonzeit am Dreiweiberner See (D07-136)
Verlängerte Hechtschonzeit am Dreiweiberner See (D07-136) aufgehoben!
Auf Grundlage einer durch die Fischereibehörde genehmigten Änderung des Hegeplans gilt künftig am Dreiweiberner See die gesetzliche Hechtschonzeit vom 01.02. - 30.04. eines jeden Jahres.
Somit können Hechte ab dem 01. Mai gezielt beangelt und entnommen werden.
Alle weiteren Sonderbestimmungen bleiben bestehen und sind jederzeit im Angelatlas-Sachsen einsehbar.



